Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A 3) ist der Unternehmer (Betreiber) verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen zu sorgen. Gegenstand der Prüfung im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift sind:

  • ortsfeste elektrische Betriebsmittel,
  • ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel,
  • stationäre Anlagen,
  • nicht stationäre Anlagen
Wieso eine Elektrogeräte Prüfung durchführen?

Elektrische Geräte werden heutzutage eigentlich überall genutzt.

Was muss geprüft werden?

Grundsätzlich prüft man alle elektrisch betriebenen Anlagen und Geräte.

Wann muss geprüft werden?

Entsprechende Hinweise geben die Hersteller, jedoch müssen alle Geräte vor der ersten Inbetriebnahme sowie vor jeder Wiederinbetriebnahme geprüft werden.

Wer kann die Überprüfung durchführen?

Um DGUV Prüfungen durchführen zu dürfen, gibt es gewisse Voraussetzungen. Dazu gehören laut Gesetzgeber eine elektrotechnische Ausbildung oder ein vergleichbares Studium und eine Berufserfahrung in diesem Bereich von mindestens einem Jahr. Zudem sind regelmäßige Schulungen sowie Weiterbildungen erforderlich.

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